HPA-STIPENDIUM 2023 FÜR DIE ONLINE-AUSBILDUNG HEILPRAKTIKER/-IN

Die HPA Heilpraktiker Akademie Deutschland bildet seit vielen Jahren erfolgreich Heilpraktiker/-innen aus und bereitet ihre Schüler/-innen intensiv auf die Überprüfung beim Gesundheitsamt für die staatliche Therapieerlaubnis vor.

Als vorweihnachtliches Geschenk verlosen wir am Nikolaustag ein HPA-Stipendium für die Online-Ausbildung Heilpraktiker/-in

Sei dabei, mit etwas Glück bekommst Du die Online-Ausbildung geschenkt!

Die Bewerbungsfrist für diese Aktion endete am 5.12.2023.

Gewinner-Bekanntgabe: Weiter unten auf dieser Seite kannst Du im Video vom 6.12.2023 sehen, wer das große Glück hatte und das HPA-Stipendium 2023 gewonnen hat.

Du hast leider nicht gewonnen? Macht nichts, denn als Bewerber und Teilnehmer dieser Aktion prüfe unbedingt Dein E-Mail-Postfach und schau nach, mit welchem ganz besonderen Trostpflaster wir Dich bei Deinem großen Ausbildungs-Traum unterstützen möchten.

SCHAU DIR HIER AN, WER DAS STIPENDIUM GEWONNEN HAT!

Im Video verkündet Nina, die Fachbereichsleiterin für die Online-Ausbildung Heilpraktiker/-in bei der HPA, wer das große Glück hatte und das Stipendium gewinnt. Herzlichen Glückwünsch an dieser Stelle auch vom gesamten HPA-Team!

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die HPA – HEILPRAKTIKER UND COACH AKADEMIE GMBH & CO.KG mit Sitz in der Brolingstraße 51, 23554 Lübeck.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet, sowie mindestens den Hauptschulabschluss absolviert und den Teilnahmebedingungen beim Absenden des Bewerbungsformulars im Gewinnspielzeitraum zugestimmt haben. Mitarbeiter der HPA und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt durch das Absenden des Bewerbungsformulars auf dieser Seite im Zeitraum vom 14.11.-5.12.2023.

4. Gewinn
Unter allen Teilnehmern wird ein HPA-Stipendium für die Online-Ausbildung Heilpaktiker/-in verlost im Wert von 3.750,00 Euro.

5. Verlosung und Gewinnbenachrichtigung
5.1 Die Gewinner werden durch zufällige Ziehung unter allen Teilnehmern ermittelt und innerhalb von zwei Wochen über die hinterlegte E-Mail-Adresse über den Gewinn und die Abwicklung der Gewinnzustellung informiert. Die/der Gewinner/-in darf auf den Webseiten der HPA namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich jeder mit der Teilnahme am Gewinnspiel ausdrücklich einverstanden.

5.2 Dabei wird dem Gewinner eine angemessene Frist zur Annahme des Gewinns und Erklärung über die Möglichkeiten der Zustellung desselben gesetzt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, erlischt der Gewinnanspruch. Die HPA ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

5.3 Der Gewinn wird unter allen Teilnehmern verlost und steht nur einmal in der genannten Anzahl zur Verfügung. Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder – weder vollständig noch teilweise – in bar ausgezahlt werden. Sofern Umstände eintreten, die die HPA nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.

6. Haftung
Die HPA wird mit der Übergabe des Gewinns gemäß Ziff. 5 von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

7. Ausschluss von der Aktion, Beendigung der Aktion
7.1 Die HPA ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen, versuchen, an der Aktion öfter als nach diesen Aktionsbedingungen erlaubt teilzunehmen oder versuchen, die Aktion zu manipulieren.

7.2 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist die HPA auch nachträglich berechtigt, Gewinne abzuerkennen und bereits gewährte Gewinne zurückzufordern oder Wertersatz zu verlangen.

7.3 Die HPA ist berechtigt, die Aktion vorzeitig zu beenden oder die Aktionsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Eine Änderung erfolgt nicht rückwirkend.

8. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.